-> Für Sonderpädagogik wählen Sie das Fach Sonderpädagogik (unterschiedliche Förderschwerpunkte möglich) und ein Unterrichtsfach
-> für das Lehramt an berufsbildenden Schulen eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach,
-> für alle anderen Schulformen jeweils zwei Unterrichtsfächer. Davon muss ein Unterrichtsfach
- für das Lehramt an Grundschulen: Deutsch oder Mathematik,
- für das Lehramt an Hauptschulen: Chemie, Deutsch, Englisch, Kunst, Mathematik, Musik oder Physik,
- für das Lehramt an Realschulen: Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Mathematik, Musik oder Physik,
- für das Lehramt an Gymnasien: Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Latein, Mathematik, Musik, Physik, Spanisch oder die Kombination Biologie und Chemie sein.
Wenn besondere Gründe nachgewiesen werden, kann die zuständige Landesbehörde auf Antrag abweichende Fächerkombinationen zulassen. Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen sind aktuell durch den Erlass des Nds. Kultusministeriums vom 02.07.2021 – 35-84110/37 auf schriftlichen Antrag alle Fächer miteinander kombinierbar. Ausgenommen ist hierbei jedoch eine Kombination der Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion, Islamische Religion sowie Werte und Normen miteinander.